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   VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87   

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VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87 (https://dejure.org/1992,3611)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.11.1992 - 3 N 2463/87 (https://dejure.org/1992,3611)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. November 1992 - 3 N 2463/87 (https://dejure.org/1992,3611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 15 BauGB, § 9 Abs 8 BauGB
    Normenkontrolle: Genehmigung eines Bebauungsplan unter Auflage einer Klarstellung redaktioneller Natur - Entbehrlichkeit eines Beitrittsbeschlusses; "Negativplanung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, Abs. 1 S. 2

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 906
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
    Sie sind nur dann unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, BBauBl. 1991, 763).

    Die Festsetzung darf nicht nur das vorgeschobene Mittel sein, um einen Bauwunsch zu durchkreuzen (BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
    Eine freie Fläche unterbricht den Zusammenhang, wenn sie so groß ist, daß sie in den Möglichkeiten ihrer Bebauung von der vorhandenen Bebauung nicht mehr geprägt werden kann (BVerwG, Urteil vom 01.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
    Das Abwägungsgebot ist nicht verletzt, wenn sich der Planungsträger innerhalb des so gezogenen Rahmens für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen Belangs entscheidet (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ; Battis-Krautzberger-Löhr, a.a.O., § 1 Rdnr. 93; Gaentzsch, Berl. Komm. z. BauGB, § 1 Rdnr. 69).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
    Für eine derartige Annahme müssen konkrete Anhaltspunkte gegeben sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.07.1984 - 4 C 28.83 -, DVBI. 1985, 112 , Gaentzsch, BauGB, § 9 Rdnr. 39).
  • VGH Hessen, 31.08.1989 - 3 N 954/85

    Bebauungsplan - Verstoß gegen Abwägungsgebot - Annahme der Unbebaubarkeit eines

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 31.08.1989 - 3 N 954/85 - ausgeführt, daß eine Gemeinde dann nicht alle abwägungsrelevanten Belange in ihre Abwägung eingestellt habe, wenn sie bei der Ausweisung einer privaten Grünfläche außer acht gelassen habe, daß das Grundstück aufgrund seiner bauplanungsrechtlichen Beurteilung nach § 34 BBauG Baulandqualität besitze.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
    Daher ist eine Bauleitplanung unzulässig, soweit sie zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht in Beziehung steht (BVerwG, Urteil vom 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 ).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
    Für die Beantwortung der Frage, ob ein Grundstück in einem Bebauungszusammenhang liegt, ist maßgebend, ob die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt (BVerwG, Urteil vom 06.11.1968 - IV C 2.66 -, BVerwGE 31, 20 ; Urteil des Senats vom 04.12.1986 - 3 OE 66/83 -).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
    Abgesehen davon, daß eine Begründung nicht die gemeindliche Motivation für die Gesamtheit der planerischen Festsetzung vollständig darlegen, insbesondere nicht zu jeder möglicherweise strittigen Frage etwas aussagen und nicht die das einzelne Grundstück betreffende Problematik näher ausleuchten muß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 07.05.1971 - IV C 76.68 -, DÖV 1971, 633 und Beschluß vom 03.11.1992 - 4 NB 28.92 - Gaentzsch, a.a.O., § 9 Rdnr. 40), hat die Antragsgegnerin in der Begründung die von der Antragstellerin aufgeworfene Frage beantwortet.
  • VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91

    Befangenheit eines Ratsmitglieds bei Bebauungsplanaufstellung -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
    Einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann geltend machen, wer vorträgt, durch die angegriffene Norm mehr als nur unwesentlich in einem Interesse beeinträchtigt zu werden, das bei Aufstellung des Bebauungsplans als beachtenswerter privater Belang gemäß § 1 Abs. 6 BauGB (§ 1 Abs. 7 BBauG) in die Abwägung hätte eingestellt werden müssen, aber nicht oder nicht genügend berücksichtigt worden ist (BVerwG, Beschluß vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 - 4 N 2.79 bis 4.79 -BVerwGE 59, 87 ; Beschluß des Senats vom 02.06.1992 - 3 N 1366/91 - Battis-Krautzberger-Löhr, BauGB, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 15).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 4 NB 28.92

    Bauplanungsrecht: Fehlende Begründungspflicht für gestalterische Festsetzungen im

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
    Abgesehen davon, daß eine Begründung nicht die gemeindliche Motivation für die Gesamtheit der planerischen Festsetzung vollständig darlegen, insbesondere nicht zu jeder möglicherweise strittigen Frage etwas aussagen und nicht die das einzelne Grundstück betreffende Problematik näher ausleuchten muß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 07.05.1971 - IV C 76.68 -, DÖV 1971, 633 und Beschluß vom 03.11.1992 - 4 NB 28.92 - Gaentzsch, a.a.O., § 9 Rdnr. 40), hat die Antragsgegnerin in der Begründung die von der Antragstellerin aufgeworfene Frage beantwortet.
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Klarstellungen und andere Änderungen nur redaktioneller Art ohne Einfluss auf den Inhalt des Planes in der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde machen hingegen keinen Beitrittsbeschluss des Gemeinderates erforderlich (BVerwG, Beschl. v. 14.08.1989 - 4 NB 24/88 -, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 19.11.1992 - 3 N 2463/87 -, juris).
  • VGH Hessen, 28.02.2013 - 3 C 297/12

    Auslegung eines Planentwurfs für 18 Stunden pro Woche ist knapp ausreichend

    Das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist die erkennbare planerische Entschließung der Gemeinde über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und kein aufsichtlich oder gerichtlich nachprüfbarer Vorgang (Senatsbeschluss vom 19.11.1992 - 3 N 2463/87 - NVwZ 1993, 906).
  • VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12

    Abfallzwischenlager und Behandlungsanlage - Abfallbeseitigungsanlage;

    (cc) Eine bloß vorgeschobene, unzulässige Negativplanung folgt vorliegend auch nicht daraus, dass den beabsichtigten Festsetzungen zwingende rechtliche Gründe entgegenstünden (vgl. BVerwG, B. v. 11.05.1999 - 4 BN 15/99, Rn. 5; VGH Kassel, B. v. 19.11.1992 - 3 N 2463/87, Rn. 26; OVG Münster, U. v. 27.02.1996 - 11 A 3960/95, Rn. 31;.
  • OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; Aufhebungsbeschluß; Abwägung; Abwägungsfehler;

    Denn es ist in der Regel davon auszugehen, daß eine tatsächlich vorhandene Begründung eines Bebauungsplanes auch Gegenstand der Beschlußfassung des Rates war (vgl. Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 214 Rdnr. 7; BVerwG, NJW 1985, 1569 = BRS 42 Nr. 26; VGH Kassel, NVwZ 1993, 906).
  • VGH Hessen, 10.02.1994 - 3 N 630/88

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Abwägungsfehler bei Ausweisung eines

    Einen Nachteil im Sinne der vorgenannten Bestimmung kann geltend machen, wer vorträgt, durch die angegriffene Norm mehr als nur unwesentlich in einem Interesse beeinträchtigt zu werden, das bei Aufstellung des Bebauungsplans als beachtenswerter privater Belang gemäß § 1 Abs. 7 BBauG (§ 1 Abs. 6 BauGB) in die Abwägung hätte eingestellt werden müssen, oder nicht genügend berücksichtigt worden ist (BVerwG, Beschluß vom 09.11.1979, BVerwGE 59, 87 (100); Beschluß des Senats vom 19.11.1992, NVwZ 1993, 906; Battis/ Krautzberger/Löhr, BauGB, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 15).
  • VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 N 3920/87

    Keine Verletzung des Mitwirkungsrechts eines anerkannten Verbandes durch

    Einen Nachteil kann geltend machen, wer vorträgt, durch die angegriffene Norm mehr als nur unwesentlich in einem Interesse beeinträchtigt zu werden, das bei Aufstellung des Bebauungsplans als beachtenswerter privater Belang gemäß § 1 Abs. 6 BauGB (§ 1 Abs. 7 BBauG) in die Abwägung hätte eingestellt werden müssen, aber nicht genügend berücksichtigt worden ist (BVerwG, Beschluß vom 09.11.1977 - 4 N 1.78 - 4 N 2.79 bis 4.79 - BVerwGE 59, 87 (100); Beschluß des Senats vom 19.11.1992 - 3 N 2463/87 - Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 15).
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